Cocktail Monkey

Die mobile Cocktailbar aus Bremervörde

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.07.2023

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Cocktail Monkey | Inhaber: Jascha Harland | Westring 5a | 27432 Ebersdorf
Telefon: 04765 – 2599 872 | Steuer-Nr.: 52/116/07372 | Mail: info@Cocktail-Monkey.de | www.Cocktail-Monkey.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, regeln das Vertragsverhältnis zwischen Jascha Harland, Westring 5a, 27432 Ebersdorf, nachfolgend „Cocktail Monkey“ genannt, und dem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt, für alle Angebote, Bestellungen, Verträge, Geschäftsprozesse, Veranstaltungen und Dienstleistungen die bei Cocktail Monkey gebucht oder mit Cocktail Monkey vereinbart und durchgeführt werden. Nach der ersten Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag mit dem Kunden, gelten diese ebenfalls bei zukünftigen Verträgen und Geschäften mit diesem Kunden, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragsvergabe gültigen Fassung, auch ohne erneuten Verweis darauf. Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig und aufmerksam durch.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen von Cocktail Monkey erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragsvergabe gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung. Soweit keine abweichenden Bedingungen des Kunden gestellt werden, wird die ausschließliche Geltung dieser AGB anerkannt. Mit dem Erscheinen dieser AGB am 01.07.2023 verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit.
1.2 Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Privatpersonen (Verbraucher) als auch Unternehmer (Gewerbetreibende).
1.3 Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

§ 2 Vertragsschluss / Vertragsgegenstand
2.1 Nach der unverbindlichen Erstellung und Zusendung eines Angebotes (Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend) durch Cocktail Monkey an den Kunden, muss der Kunde dieses Angebot, in jedem Fall, schriftlich durch eine Auftragserteilung bestätigen. Wird ein Angebot durch den Kunden mittels einer Auftragserteilung angenommen, stellt dies einen verbindlichen Auftrag / eine verbindliche Bestellung dar. Sollte Cocktail Monkey die Auftragserteilung des Kunden akzeptieren, erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung. Erst mit der Auftragsbestätigung durch Cocktail Monkey kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.
2.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Cocktail Monkey veranstaltungsrelevante Informationen vor der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde veranstaltungsrelevante Informationen absichtlich zurückhalten, behält Cocktail Monkey sich das Recht vor, den Auftrag des Kunden zu stornieren und vom Vertrag zurück zu treten.
2.3 Die Auftragserteilung des Kunden ist verbindlich und kann gegebenenfalls, sollte keine Bezahlung der Leistungen erfolgen, gerichtlich verwendet werden, um das Entgelt einzufordern.
2.4 Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Cocktail Monkey schriftlich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt worden sind.
2.5 Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragserteilung bezeichneten Leistungen, jedoch nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
2.6 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern (z. B. Veränderte Gästeanzahl), bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Cocktail Monkey. Bei einer Änderung der Gästeanzahl durch den Kunden, nach erteiltem Auftrag, behält sich Cocktail Monkey das Recht vor, den Auftrag ggf. neu zu kalkulieren. 2.6.1 Veränderungen an den vertraglich festgelegten Leistungen können zusätzliche Kosten verursachen (z.B. zusätzliches Personal, zusätzliche Waren, etc.) die zum vereinbarten Endpreis hinzugefügt werden.
2.7 Der Kunde erklärt sich mit der verbindlichen Auftragserteilung automatisch mit den AGB von Cocktail Monkey einverstanden.
2.8 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Cocktail Monkey, das vom Kunden beauftragte Projekt bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Cocktail Monkey resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

§ 3 Preise
3.1 Es gelten ausschließlich die Preise, die in der Auftragserteilung schriftlich festgehalten wurden. Innerhalb der Auftragserteilung, kann auf Konditionen eines Angebotes verwiesen werden.
3.2 Für alle Preise gelten die zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuersätze der Bundesrepublik Deutschland.
3.3 Bei einer Überschreitung eines Zeitraums von 180 Tagen zwischen Auftragsannahme (Datum der Auftragsbestätigung) und Veranstaltungsbeginn (Datum Veranstaltungsbeginn), behält sich Cocktail Monkey das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen. Sollte der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden sein, kann dieser, mit einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preisänderung durch Cocktail Monkey, seinen Auftrag stornieren. Alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung durch den Kunden entstandenen Kosten für Cocktail Monkey hat der Kunde in vollem Umfang zu tragen.

§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des erwarteten Auftragswertes zu Zahlen. Sollte zwischen dem Vertragsabschluss und dem Veranstaltungsbeginn kein ausreichender Zeitraum vorhanden sein, wird die Anzahlung sofort fällig, spätestens aber vor der Anfahrt durch Cocktail Monkey zum Kunden. Die Höhe der Anzahlung kann der Auftragserteilung entnommen werden. Die Anzahlung kann ggf. entfallen oder durch Cocktail Monkey angepasst werden. Ein Entfall oder eine Anpassung der Anzahlung, wird in jedem Fall durch Cocktail Monkey schriftlich in der Auftragserteilung vermerkt.
4.2 Eine Gesamtrechnung erfolgt nach dem Ende der Veranstaltung. Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig.
4.3 Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Cocktail Monkey berechtigt, ohne weitere Mahnungen, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Geschäftskunden bis zu 9% zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Cocktail Monkey anerkannt sind.
4.5 Die von Cocktail Monkey gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Cocktail Monkey.

§ 5 Lieferung
5.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Cocktail Monkey ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Wird ein Liefertermin nicht schriftlich erfasst, so kann der Kunde keine Ansprüche auf Schadensersatz durch verspätete Lieferung geltend machen, da ein Liefertermin nicht definiert ist.

§ 6 Stornierung / Rücktritt vom Vertrag
6.1 Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag oder einem Abbruch des Auftrages durch den Kunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung, berechnet Cocktail Monkey dem Kunden alle bereits entstandenen Kosten und eingegangenen Verbindlichkeiten, mindestens aber eine Stornogebühr in Höhe von 25% der im Auftrag vereinbarten Gesamtvergütung.
6.2 Stornierungskosten-Staffelung:
Rücktritt vom Vertrag bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der vereinbarten Gesamtvergütung
Rücktritt vom Vertrag bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40% der vereinbarten Gesamtvergütung
Rücktritt vom Vertrag bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60% der vereinbarten Gesamtvergütung
Für einen Rücktritt vom Vertrag ab 9 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 80% der vereinbarten Gesamtvergütung fällig.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Cocktail Monkey mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über dessen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Diese schriftliche Erklärung kann formlos erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist, laut Stornierungskosten-Staffelung, reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist bei Cocktail Monkey einreicht.
6.3 Cocktail Monkey kann den geschlossenen Vertrag kurzfristig unter den folgenden Umständen stornieren, kündigen oder den Auftrag abbrechen:
6.3.1 Wenn das erforderliche Personal aus irgendeinem Grund (z.B. Krankheitsausfall) nicht verfügbar ist;
6.3.2 Wenn ein Ereignis außerhalb der Kontrolle von Cocktail Monkey eintritt;
6.3.3 Wenn der Kunde eine Zahlung nicht pünktlich leistet; oder
6.3.4 Wenn der Kunde die vereinbarten Konditionen und/oder den Inhalt dieser AGB in wesentlicher Weise verletzt.

§ 7 Versicherungen
7.1 Die von Cocktail Monkey in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere Tresen, Cocktail-Equipment, Mietequipment etc., werden durch den Kunden gegen alle Gefahren (Diebstahl, Einbruch, Abhandenkommen, Zerstörung etc.) versichert. Die von Cocktail Monkey gelieferten Waren, Getränke und sonstige Materialien sind ebenfalls durch den Kunden zu versichern. Es empfiehlt sich in jedem Falle eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, sowie einer Versicherung gegen Personen- und Sachschäden abzuschließen.

§ 8 Fehlende oder beschädigte Gegenstände, Verschmutzungen
8.1 Für angemietete Gegenstände von Cocktail Monkey an den Kunden obliegt dem Kunden (Mieter) von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläsern, werden dem Kunden zum vollen Wiederbeschaffungswert + einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Diebstahl und/oder Einbruch am Veranstaltungsort.
8.2 Alle Geräte und Einrichtungen müssen vor Beendigung des Mietverhältnisses vom Kunden gereinigt werden. Nicht gereinigte Geräte werden in den Geschäftsräumen der Firma Cocktail Monkey gereinigt und gesondert in Rechnung gestellt.
8.3 Für angemietete Gegenstände von Cocktail Monkey an den Kunden obliegt dem Kunden (Mieter) von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Für die Sturmabspannung von Zelten und Pavillons ist der Kunde verantwortlich. Cocktail Monkey haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch unsachgemäße Sicherung entstehen. Des Weiteren haftet Cocktail Monkey nicht für Schäden, die durch Wasserbildung auf den Dächern von Zelten und Pavillons, im Falle stärkeren Regens, entstehen. Cocktail Monkey weist den Kunden darauf hin, insbesondere bei starkem Regen oder starken Windverhältnissen, die Zelte und Pavillons zu sichern und diese nicht zu benutzen.

§ 9 Auf- und Abbau, Arbeitszeiten, Entfernungen & Übernachtungen
9.1 Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 3-4 Stunden vor der geplanten Bareröffnung, oder nach Vereinbarung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices, oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien, sowie während der Veranstaltung und dem Abbau, stellt der Kunde eine Überdachung bei schlechtem Wetter kostenfrei zur Verfügung.
9.2 Als Arbeitszeit gelten als vereinbart: Die Zeit ab dem ersten Betreten des Veranstaltungsortes, bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes. Dies umfasst ebenfalls die Zeiten für Auf- und Abbau, eventuelle Wartezeiten, sowie Reinigungen der Geräte und des Equipments. Sollte ein direktes Reinigen im Anschluss an die Veranstaltung nicht möglich sein, oder vom Kunden nicht gewünscht, wird dieses in den Geschäftsräumen der Firma Cocktail Monkey erledigt und gesondert in Rechnung gestellt.
9.3 Ab einer Entfernung von 20KM des Veranstaltungsortes von unserem Geschäftsstandort berechnen wir 0,60 € zzgl. gesetzliche MwSt. pro Kilometer. Ab einer Entfernung von 100KM des Veranstaltungsortes von unserem Geschäftsstandort, oder Veranstaltungsdauer länger als 1 Tag, können zusätzlich Übernachtungskosten anfallen. Im Falle einer Übernachtung, stellt der Kunde eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit kostenfrei zur Verfügung. Mindestanforderung für eine Übernachtung: Einzelzimmerunterbringung inkl. Frühstück in einem Hotel (mind. 3 Sterne Kategorie) in Veranstaltungsnähe während des Veranstaltungszeitraumes. Für die Buchung der Unterkünfte ist der Kunde verantwortlich.

§ 10 Parkplatz, Zugangsberechtigungen und Technische Voraussetzungen
10.1 Vom Kunden werden Parkplätze (in der Nähe des Veranstaltungsortes) und Zugangsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem Transporter möglich ist.
10.2 Der Kunde stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse nach VDE-Norm in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung. Des Weiteren sorgt der Kunde für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche, sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte. Grundsätzlich muss Cocktail Monkey zur genauen Bestimmung des Aufwandes darüber informiert werden, in welcher Etage der Einsatz ist und wie man dorthin Zugang bekommt.
10.3 Der Kunde stellt Cocktail Monkey eine Gelegenheit zur Frischwasserentnahme (Trinkwasser) und zur Abwasserentsorgung kostenfrei zur Verfügung.
10.4 Wenn die vereinbarten Bedingungen bei der Ankunft von Cocktail Monkey nicht erfüllt wurden, behält sich Cocktail Monkey das Recht vor, den Auftrag ohne Rückerstattung zu stornieren oder abzubrechen.

§ 11 Urheberrecht
11.1 Die im Rahmen des Auftrages von Cocktail Monkey erarbeiteten Leistungen und Produkte wie z.B. Speise- und Getränkekarten sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Vorschläge des Kunden zur Gestaltung, oder dessen sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

§ 12 Jugendschutz
12.1 Für alle Veranstaltungen, auch jene die vom Kunden organisiert und ausgeführt werden, gilt ausnahmslos das Jugendschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Unser Personal ist angewiesen, die Beachtung des Jugendschutzgesetzes streng zu kontrollieren und durchzusetzen, insbesondere beim Thema Alkoholausschank.
12.3 Die Abgabe alkoholhaltiger Cocktails an Personen unter 18 Jahren ist streng verboten.

§ 13 Geheimhaltung
13.1 Cocktail Monkey verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung seiner Tätigkeit stehenden vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
13.2 Die Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
13.3 Cocktail Monkey wird seine Mitarbeiter und sonstige von ihm eingesetzte Dritte ebenso auf die Einhaltung der vorgenannten Absätze 14.1 und 14.2 verpflichten.

§ 14 Werbung, Referenzen
14.1 Der Kunde gestattet Cocktail Monkey, während der Veranstaltung, Werbung für eigene Zwecke zu machen. Dieses kann in Form von Flyern, Visitenkarten, Aufstellern, Monitor-Werbung, Monitor-Präsentationen, Werbeaufnahmen durch von Cocktail Monkey beauftragte Dritte Personen etc. erfolgen.
14.2 Der Kunde gestattet Cocktail Monkey, seinen (des Kunden) Namen, Firmenlogos, Veranstaltungsfotos und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der offiziellen Homepage und auf allen offiziellen Social-Media-Profilen als Referenz zu veröffentlichen, sowie für eigene Zwecke zu verwenden. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event-Agentur, Gastwirt etc.) ist dieser für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich. Für das Einholen von Nutzungsrechten der Gäste des Kunden (Für Foto- und Filmmaterial) ist der Kunde verantwortlich.

§ 15 Sonstiges
15.1 Der Kunde sorgt für alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen und übernimmt alle daraus resultierenden Kosten. Des Weiteren stellt der Kunde Kopien sämtlicher benötigter Gestattungen und Genehmigungen Cocktail Monkey zur kostenfreien Verfügung für dessen Unterlagen.
15.2 Für auftretende Schäden die durch den Auf- und/oder Abbau entstehen, kann Cocktail Monkey nicht haftbar gemacht werden, soweit Cocktail Monkey und/oder deren Erfüllungsgehilfen bzw. Mitarbeiter nicht Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
15.3 Die angemieteten Geräte sind nicht versichert. Für Schäden aus Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder Sturm haftet der Kunde.
15.4 Die Benutzung der angemieteten Geräte und Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
15.5 Die Müllentsorgung von Cocktailresten, Dekorations-Früchten, Flüssigkeiten, Strohhalmen, Kartongen, Verpackungen etc. ist vom Kunden zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung durch Cocktail Monkey wird ggf. zusätzlich berechnet.
15.6 Der Kunde stellt bei einem Veranstaltungsort im 1. Obergeschoss oder höher einen Lastenaufzug mit geeigneten Abmessungen zur kostenfreien Verfügung.
15.7 Der Kunde verpflichtet sich, die in der Auftragserteilung und/oder dem Angebot angegebene Stückzahl an Cocktails im vereinbarten Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Sollte die im Paket vereinbarte Stückzahl an Cocktails, in der vereinbarten Zeit, durch den Kunden nicht in Anspruch genommen werden, hat der Kunde kein Recht auf Erstattung der verbliebenen Cocktails.
15.8 Sollte der Kunde Fragen haben oder eine Beschwerde einreichen wollen, kann er Cocktail Monkey über die E-Mail-Adresse info@Cocktail-Monkey.de kontaktieren.
15.9 Cocktail Monkey behält sich das Recht vor, den Kunden zu verpflichten einen Teilnehmer von dessen Veranstaltung zu entfernen, der nach Meinung von Cocktail Monkey diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält oder offensives, gewalttätiges, beleidigendes oder unsicheres Verhalten zeigt. Cocktail Monkey behält sich außerdem das Recht vor, die Veranstaltung/den Auftrag ohne Erstattung der Kosten abzubrechen, sollte diese Bedingung nicht angemessen erfüllt werden.
15.10 Bei Veranstaltungen, an denen Alkohol beteiligt ist, müssen alle Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Veranstaltungen, an denen kein Alkohol beteiligt ist, müssen alle Teilnehmer mindestens 13 Jahre alt sein und sollten von einem Erziehungsbeauftragten beaufsichtigt werden. Ein Altersnachweis kann während des Auftrags erforderlich sein und sollte von allen Teilnehmern der Veranstaltung bei sich getragen werden.
15.11 Sollte sich die Startzeit des Auftrags durch den Kunden oder einer seiner Gäste verschieben, kann Cocktail Monkey seinen Einsatz ohne Rückerstattung entsprechend verkürzen.
15.12 Im Falle einer Pfändung, insbesondere im Zuge einer Zwangsvollstreckung beim Kunden durch Dritte, hat der Kunde sofort auf das Eigentum von Cocktail Monkey hinzuweisen. Alle entstehenden Kosten für diesen Fall sind vom Kunden zu tragen.
15.13 Entstehende Gebühren durch musikalische Darbietungen (Z.B. GEMA-Gebühren) übernimmt der Kunde und stellt Cocktail Monkey von allen Ansprüchen frei.

§ 16 Haftungsbeschränkungen
16.1 Cocktail Monkey haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle herbeigeführte Schäden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
16.2 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch das Personal von Cocktail-Monkey verursacht worden ist.
16.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Cocktail Monkey.
16.4 Cocktail Monkey ist dem Kunden zum Schadensersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.
16.5 Für Schäden an Equipment und Geräten von Cocktail Monkey, die während einer Veranstaltung des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde.
16.6 Schadensansprüche Dritter Personen trägt der Kunde.
16.7 Bei Vermittlung fremder Dienstleistungen (z.B. Künstler, DJ etc.) übernimmt Cocktail Monkey keinerlei Haftung.
16.8 Für eventuell entstehende Schäden am Veranstaltungsort bzw. bei den Zugängen, welche sich aus erschwertem Zugang oder der Durchführung des Auftrages (Spritzer oder Beschädigungen auf dem Boden und an den Wänden) ergeben können, haftet der Kunde. Sind Sicherungen und Schutzmaßnahmen, welche vom Kunden zu erbringen sind, nicht ausreichend, haftet auch hier der Kunde.
16.9 Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände, Möbel oder Geräte (Gläser, Tresen, Stehtische, Lounge-Möbel, Kühlschränke, Spülmaschinen etc.) können keine Schadensansprüche gegenüber Cocktail Monkey geltend gemacht werden.
16.10 Schadensansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware bzw. Dienstleistung. Dies gilt nicht, wenn Cocktail Monkey Arglist vorwerfbar ist.
16.11 In keinem Fall haftet Cocktail Monkey für entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Geschäftsgelegenheiten des Kunden.
16.12 Cocktail Monkey haftet nicht für einen Fehler oder eine Verzögerung bei der Erfüllung dessen Verpflichtungen, wenn dieser Ausfall oder diese Verzögerung aus einem Grund resultiert, der Außerhalb der Kontrolle von Cocktail Monkey liegt. Zu diesen Ursachen gehören unter anderem: Schlechtwetter, Stromausfall, Verkehrsstau, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen Dritter, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Stürme, Erdbeben, Terrorakte (angekündigt oder stattfindend), Kriegshandlungen, Epidemien oder Naturkatastrophen oder andere Ereignisse, die Außerhalb der Kontrolle von Cocktail Monkey liegen.

§ 17 Datenschutz
17.1 Alle persönlichen Daten, die der Kunde Cocktail Monkey zur Verfügung stellt, werden gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gesammelt, verwendet und aufbewahrt.
17.2 Cocktail Monkey verwendet die persönlichen Daten des Kunden zum Abwickeln des durch den Kunden erteilten Auftrags und/oder um den Kunden über neue Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen zu informieren. Der Kunde kann nach Abschluss des Auftrages verlangen, dass Cocktail Monkey ihm keine weiteren Informationen zusendet.
17.3 Kunde und Cocktail Monkey verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ihnen bekannt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen.
17.4 Die Datenschutzerklärung von Cocktail Monkey ist unter https://www.Cocktail-Monkey.de/Datenschutz abrufbar.
17.5 Kunde und Cocktail Monkey verpflichten auch alle ihre Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis.

§ 18 Loyalitätsverpflichtung
18.1 Mitarbeiter von Cocktail Monkey, eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Cocktail Monkey. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von Cocktail Monkey eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der durch den Abschluss des Auftrages folgenden 36 Monate ohne Mitwirkung von Cocktail Monkey weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
18.2 Für jeden Verstoß, gegen die unter Punkt 13.1 vom Kunden übernommenen Verpflichtungen, unterwirft sich der Kunde einer Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt..

§ 19 Salvatorische Klausel
19.1 Sollte einer der Punkte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben alle anderen Punkte und Unterpunkte davon unberührt.

§ 20 Schlussbestimmungen
20.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
20.2 Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch.
20.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Hauptsitz von Cocktail Monkey (27432 Ebersdorf). Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
20.4 Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Ebersdorf, den 01.07.2023